Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung, wie hier der Rekultivierung einer Deponie, erfordert regelmäßige Baustellenkontrollen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen und allgemeinem Umweltschutz (Foto PBZ 2016). In vielen Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen werden Auflagen formuliert, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu kompensieren und während der Bauphase auf ein Minimum zu beschränken. Oft besteht nicht nur die Notwendigkeit, die Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zu sichern, sondern auch auf akute Probleme, die sich vor Ort ergeben im Sinne von Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu reagieren.

Die ökologische Baubegleitung dient dabei zur Umsetzung und Einhaltung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie zur Vermeidung von Umweltschäden. Sie kann ganz unterschiedliche Leistungen umfassen. Diese reichen u.a. von der umweltgerechten Ausführungsplanung über den Arten- und Biotopschutz bis zur Baubegleitung und ökologischen Nachbilanzierung eines Vorhabens.

Unsere Leistungen
Durchführung, Begleitung und Erfolgskontrolle bei

  • landschaftspflegerischen Maßnahmen
  • Schadensbegrenzungs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen (Natura 2000)
  • artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (CEF)
  • artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes (FCS)

Zu unseren Referenzen zählen sowohl größere Bauvorhaben (u.a. Talsperrensanierung, Deponierekultivierung, Deichverlegung) als auch zahlreiche Einzelbebauungen mit lokalen Artenschutzauflagen.