Ökologische Baubegleitung

Bei Bauvorhaben in sensibler Natur, wie der Sanierung der Mauer einer Trinkwassertalsperre, ist eine ökologische Baubegleitung sinnvoll (Foto: Planungsbüro Zumbroich 2017). In vielen Planfeststellungsbeschlüssen werden Auflagen formuliert, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu kompensieren und während der Bauphase auf ein Minimum zu beschränken.

Die ökologische Baubegleitung dient dabei zur Umsetzung und Einhaltung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie zur Vermeidung von Umweltschäden. Dadurch sollen die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben und die Umweltziele gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) erreicht werden.

Mit Fachkenntnissen im wasserbaulichen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Bereich erfüllen wir als ökologische Baubegleitung folgende Aufgaben:

  • Funktionsgerechte Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung inklusive einer eventuellen Erfolgskontrolle.
  • Schadensbegrenzungs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen (Natura 2000)
  • Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (CEF)
  • Artenschutzrechtliche kompensatorische Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes (FCS)