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FFH-Verträglichkeitsstudien
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Rechtliche Grundlage ist die am 21. Mai 1992 eingeführte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Rat der Europäischen Gemeinschaften 1992).
Ihr Ziel ist die Ausweisung und Sicherung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten (Art. 3 Abs. 1 FFH-Richtlinie). Das dadurch aufzubauende Schutzgebietssystem „Natura 2000“ umfasst FFH-Gebiete gemäß Richtlinie92/43/EWG (FFH-RL) sowie Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG (VS-RL). Auf Bundesebene wird die Richtlinie durch die §§ 19 a-f im BNatSchG berücksichtigt.
Im Falle von Vorhaben, die potentiell negative Auswirkungen auf die Schutzgebiete haben könnten, ist in FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu prüfen, inwiefern es mit den Zielen des jeweiligen Schutzgebietes vereinbar ist. Auf Landesebene werden das Verfahren und die Inhalte der FFH-Verträglichkeitsprüfung insbesondere durch den Runderlass III B 2 – 616.0601.10 des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2000 geregelt.
Gemäß Nr. 5.1 des o.a. Runderlasses des MURL sind für FFH-Gebiete sog. FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen.
Referenzen FFH-Verträglichkeitsstudie
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Datum | Untersuchung | Maßnahme | Räumliche Zuordnung |
| 2006 | FFH-Verträglichkeitsstudie | Regenklärbecken Urdenbacher Kämpe | Düsseldorf | | 2003 | FFH-Vorprüfung | Sanierung Flussstau Beyenburg | Wuppertal | | 2000 | FFH-Verträglichkeitsstudie | Sanierung der Ronsdorfer Talsperre | Wuppertal |
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